Was passiert nach dem Notartermin – und wann ist der Verkauf rechtlich abgeschlossen?

Lesezeit: 6 min

zwei Personen nach einem Immobilienverkauf am Tisch mit Notar – Symbolbild für Phase nach dem Notartermin

Was bedeutet der Notartermin beim Immobilienverkauf

Der Notartermin markiert einen wichtigen Meilenstein im Verkaufsprozess einer Immobilie, doch der rechtliche Abschluss erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Viele Eigentümer*innen fragen sich daher, welche Schritte nach der Beurkundung folgen und wann genau der Verkauf als rechtskräftig gilt. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, was nach dem Notartermin geschieht und welche Formalitäten noch zu beachten sind. So gewinnen Sie Klarheit über den Ablauf und können Ihren Immobilienverkauf sicher und informiert gestalten.

Die Rolle des Notars im Verkaufsprozess

Der Notar übernimmt im Verkaufsprozess einer Immobilie eine zentrale und rechtlich verbindliche Funktion. Nach der Einigung zwischen Käuferin und Verkäuferin beurkundet er den Kaufvertrag, was die Grundlage für die Rechtssicherheit des Geschäfts bildet. Dabei prüft der Notar nicht nur die Identität der Parteien, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie bestehende Grundschulden, Real- und Baulasten sowie das Erbbaurecht oder Wohnungsrecht. Durch seine unabhängige Stellung sorgt er dafür, dass alle Vertragsinhalte klar, nachvollziehbar und gesetzeskonform formuliert sind.

Er informiert beide Seiten umfassend über Rechte und Pflichten und klärt über eventuelle Risiken auf. Erst mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags ist der Verkauf formal rechtswirksam, allerdings noch nicht endgültig abgeschlossen. Die Eintragung ins Grundbuch durch das Grundbuchamt gilt als abschließender Schritt zur Übertragung des Eigentums. Bis dahin fungiert der Notar als Koordinator und Ansprechpartner, der den gesamten Prozess begleitet – von der Vertragsgestaltung bis zur Übergabe. So gewährleistet er einen reibungslosen Ablauf und schützt Ihre Interessen während des Immobilienverkaufs.

Welche Dokumente werden beim Notartermin erstellt und unterzeichnet?

Beim Notartermin im Rahmen eines Immobilienverkaufs stehen vor allem der Kaufvertrag sowie ergänzende Dokumente im Mittelpunkt. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, der alle relevanten Details zum Objekt, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Übergabetermin festhält. Dieser Vertrag wird von beiden Parteien – Käufer und Verkäufer – unterzeichnet. 

Zudem fertigt der Notar eine notarielle Niederschrift an, die den rechtlichen Vorgang dokumentiert und als Beleg für die Ordnungsmäßigkeit des Vertrags dient. Häufig werden auch Vollmachten oder Erklärungen zu Grundbucheinträgen vorbereitet, um die spätere Eigentumsübertragung zu erleichtern. 

Nach der Unterzeichnung informiert der Notar das Grundbuchamt über den Eigentümerwechsel und beantragt in den folgenden Schritten die Eintragung des neuen Eigentümers. Wichtig ist: Erst mit der Eintragung des neuen Käufers im Grundbuch ist der Verkauf rechtlich abgeschlossen und der Käufer wird zum offiziellen Eigentümer. Die sorgfältige Erstellung und Unterzeichnung der Dokumente beim Notartermin legen somit den Grundstein für einen sicheren und rechtlich verbindlichen Immobilienkauf. So gewährleistet der Notar Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Die Eigentumsübertragung im Grundbuch

Nach dem Notartermin ist der Immobilienverkauf noch nicht vollständig abgeschlossen – entscheidend ist der Eintrag im Grundbuch. Die rechtliche Eigentumsübertragung erfolgt erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers. Um diese Übertragung zu sichern, wird in der Regel eine Auflassungsvormerkung eingetragen (§883 BGB). 

Diese schützt den Käufer, indem sie sicherstellt, dass der Verkäufer die Immobilie nicht mehr veräußern oder belasten kann, solange die Eintragung aussteht. Erst wenn das Grundbuchamt nach Prüfung aller Unterlagen den Eigentumswechsel vollzieht, wird der Käufer offiziell als neuer Eigentümer geführt. Gleichzeitig markiert dieser Eintrag den rechtlichen Eigentumswechsel, auch wenn der tatsächliche Besitzübergang zeitlich davon abweichen kann. 

Die Auflassungsvormerkung wird im Grundbuch wieder gelöscht, sobald der Eigentumsübergang vollständig vollzogen ist – also wenn alle Voraussetzungen für die Umschreibung erfüllt sind und der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurde.

Der Notar leitet die Umschreibung beim Grundbuchamt ein, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Kaufpreis wurde vollständig bezahlt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt liegt vor (Grunderwerbsteuer wurde bezahlt)
  • Alle nötigen Genehmigungen oder Löschungen (z. B. alte Grundschulden) sind erfolgt
  • Auflassung (Einigung über Eigentumsübertragung) ist notariell beurkundet

Der Besitzübergang erfolgt in der Regel durch die Übergabe der Immobilie, was häufig mit dem Zahlungseingang des Kaufpreises verbunden ist. So sind rechtlicher und tatsächlicher Besitz zwar getrennt, doch beide Schritte sind grundlegend für einen sicheren und erfolgreichen Abschluss des Immobilienverkaufs. Durch das Zusammenspiel von Auflassungsvormerkung, Grundbucheintrag und Besitzübergang wird Ihr Immobiliengeschäft rechtlich wasserdicht und transparent gestaltet.

Zahlungsablauf nach dem Notartermin

Nach dem Notartermin beginnt der entscheidende Schritt im Immobilienverkauf – die Abwicklung der Zahlung. 

Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde, sind Käufer und Verkäufer rechtlich an die Vereinbarungen gebunden. In der Regel erfolgt die Zahlung des Kaufpreises erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, welche den Käufer als künftigen Eigentümer sichert.

Der Käufer überweist den vereinbarten Betrag auf das Konto des Verkäufers (der danach den Erhalt gegenüber dem Notar bestätigt). Eine weitere gängige Alternative ist auch de Nutzung eines Treuhand- bzw. Notaranderkontos, um eine sichere Abwicklung zu gewährleisten. Erst wenn alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind, wie etwa die Freigabe durch die Bankfinanzierung oder die Vorlage erforderlicher Unterlagen, wird der Kaufpreis vom Notar an den Verkäufer ausgezahlt. Dieser gestaffelte Zahlungsablauf schützt beide Parteien vor Risiken und stellt sicher, dass der Eigentumsübergang reibungslos erfolgt. 

Mit der vollständigen Zahlung ist der Verkauf rechtlich abgeschlossen, und der Käufer wird im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen. So ist gewährleistet, dass Ihr Immobilienverkauf nicht nur formal korrekt, sondern auch finanziell sicher abgewickelt wird.

Mögliche Verzögerungen und ihre Auswirkungen auf den Vertragsabschluss

Nach dem Notartermin können verschiedene Verzögerungen auftreten, die den rechtlichen Abschluss des Immobilienverkaufs beeinflussen. Häufig entstehen Verzögerungen durch die Bearbeitung der Grundbucheintragung oder die Klärung offener Finanzierungsfragen. 

Auch behördliche Prüfungen oder fehlende Unterlagen können den Prozess verlangsamen. Für Sie als Käufer oder Verkäufer ist es wichtig zu wissen, dass der Verkauf erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch rechtlich abgeschlossen ist. 

Verzögerungen wirken sich daher unmittelbar auf den Zeitpunkt aus, ab dem Sie vollumfänglich über die Immobilie verfügen können. Um negative Folgen zu vermeiden, empfiehlt es sich, alle erforderlichen Dokumente frühzeitig bereitzustellen und aktiv mit allen Beteiligten zu kommunizieren. So können potenzielle Hindernisse frühzeitig erkannt und bearbeitet werden. Trotz möglicher Verzögerungen bleiben Notartermin und Grundbucheintrag zentrale Meilensteine im Verkaufsprozess, die Sicherheit und Rechtsverbindlichkeit gewährleisten. Ein vorausschauendes Management dieser Schritte trägt dazu bei, den Verkaufsabschluss effizient und reibungslos zu gestalten.

Fazit: Wichtige Schritte bis zum endgültigen Abschluss des Immobilienkaufs

Nach dem Notartermin ist der Immobilienkauf noch nicht vollständig abgeschlossen. Für Sie als Käufer beginnt nun eine entscheidende Phase, in der mehrere wichtige Schritte zum endgültigen Eigentumsübergang führen. Zunächst erfolgt die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den rechtlichen Besitzwechsel dokumentiert. Parallel dazu sollten Sie die Zahlung des Kaufpreises fristgerecht leisten, oft über ein Treuhandkonto, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. 

Darüber hinaus ist die Übertragung von Lasten und Rechten, wie etwa Dienstbarkeiten, zu klären. Ebenfalls wichtig ist die Abwicklung von Nebenkosten und Steuern, darunter Grunderwerbsteuer und Notarkosten.

Sie sollten zudem darauf achten, dass alle vereinbarten Übergabetermine eingehalten werden und das Objekt ordnungsgemäß übergeben wird. Nur wenn all diese Schritte sorgfältig durchgeführt werden, ist der Immobilienverkauf tatsächlich vollzogen und Sie können Ihr neues Eigentum rechtlich sicher nutzen. Eine gute Vorbereitung und genaue Kontrolle dieser Abläufe stellen sicher, dass der Kaufprozess für Sie erfolgreich und reibungslos verläuft.

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