Beschreibung Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Sie sichern die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die sich nicht bereits aus dem Grundbuch ergeben. Die rechtliche Grundlage ist die jeweilige Landesbauordnung (LBO). Baulasten werden in das sogenannte Baulastenverzeichnis eingetragen, das bei der unteren Bauaufsichtsbehörde geführt wird. Sie sind daher nicht im Grundbuch vermerkt, was bei der Prüfung einer Immobilie von großer Bedeutung ist.
Eine Baulast ist eine freiwillige, einseitige Erklärung des Grundstückseigentümers, die jedoch mit der Eintragung in das Verzeichnis für ihn und seine Rechtsnachfolger bindend wird. Typische Beispiele für Baulasten sind die Sicherung einer notwendigen Abstandsfläche auf einem Nachbargrundstück oder die Verpflichtung zur Übernahme von notwendigen Flächen für Rettungswege und Zufahrten. Auch die Verpflichtung, eine Teilfläche eines Grundstücks nicht zu bebauen, kann eine Baulast sein. Im Gegensatz zu einer Grunddienstbarkeit, die eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Grundstückseigentümern ist, handelt es sich bei einer Baulast um ein Rechtsverhältnis zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Staat. Für die Immobilienbewertung ist die Berücksichtigung von Baulasten essenziell, da sie die Bebaubarkeit und Nutzbarkeit eines Grundstücks erheblich einschränken können und somit den Wert mindern.