Die Abstandsfläche, auch Abstandfläche, ist der Bereich vor Außenwänden von Gebäuden, der von Bebauung freizuhalten ist. Sie dient vorrangig dazu, eine ausreichende Belichtung, Belüftung und den Brandschutz zu gewährleisten und eine städtebaulich vertretbare Dichte zu sichern. Die Regelungen zu den Abstandsflächen sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Im Sinne des Nachbarschaftsrechts sollen sie auch die Privatheit der Bewohner schützen und eine unzumutbare Einengung verhindern.
Die Größe der Abstandsfläche bemisst sich in der Regel nach der Höhe der Außenwand. Dabei wird meist ein Faktor auf die Wandhöhe angewendet, der von Bundesland zu Bundesland variiert und von der Gebäudenutzung abhängt. Die Abstandsflächen müssen auf dem eigenen Grundstück liegen und dürfen grundsätzlich nicht durch andere Gebäude, Carports oder Garagen überbaut werden. In manchen Fällen, wenn dies die bauplanerische Situation zulässt, können Abstandsflächen auch auf dem Nachbargrundstück liegen, sofern dies vertraglich abgesichert ist. Der Bebauungsplan kann von den gesetzlichen Regelungen abweichende Festsetzungen treffen. Bei der Immobilienbewertung ist die Einhaltung der Abstandsflächen entscheidend, da Verstöße zu Beseitigungsanordnungen führen können und eine rechtmäßige Nutzung der Immobilie in Frage stellen.