Ein Bebauungsplan, oft als B-Plan bezeichnet, ist ein wesentliches Instrument der Bauleitplanung in Deutschland und wird von den Gemeinden auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Er legt rechtsverbindlich fest, welche Nutzungen auf bestimmten Grundstücken zulässig sind. Die darin enthaltenen Festsetzungen können sich auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen, die zulässigen Gebäudehöhen sowie die Gestaltung von Dachformen und Fassaden beziehen. Ein Bebauungsplan schafft damit Baurecht für die im Plan ausgewiesenen Bereiche. Er ist für jedermann verbindlich und bildet die Grundlage für die Erteilung einer Baugenehmigung. Vor der Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgt in der Regel eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden, um deren Anregungen und Bedenken zu berücksichtigen. Ein Blick in den Bebauungsplan gibt daher frühzeitig Aufschluss darüber, ob und in welchem Umfang ein Grundstück bebaut oder umgebaut werden darf.