Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch unter einer eigenen Nummer, dem sogenannten Grundbuchblatt, verzeichnet ist. Es stellt eine rechtliche Einheit dar und kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Es ist der Grund und Boden, auf dem ein Gebäude steht oder errichtet werden soll. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 905 BGB.
Ein Grundstück kann unbebaut oder bebaut sein und ist Gegenstand des Eigentums. Der Eigentümer hat das Recht, mit seinem Grundstück nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen. Dieses Recht ist jedoch durch gesetzliche Regelungen, wie das Bauordnungsrecht und die Erschließung, sowie durch im Grundbuch eingetragene Rechte Dritter, wie Grunddienstbarkeiten oder Grundpfandrechte, beschränkt. Für die Immobilienbewertung ist das Grundstück eine zentrale Komponente. Der Wert des Grundstücks, der sogenannte Bodenwert, wird in der Regel getrennt vom Wert des Gebäudes ermittelt und fließt in die verschiedenen Wertermittlungsverfahren ein.