Immobilienlexikon

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht ist die Gesamtheit aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die sich mit der Gestaltung, Errichtung, Änderung, Instandhaltung und Nutzung von baulichen Anlagen befassen. Es dient der Gefahrenabwehr und soll sicherstellen, dass Bauvorhaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entsprechen. In Deutschland ist das Bauordnungsrecht in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer geregelt.

Zu den zentralen Regelungen des Bauordnungsrechts gehören die Anforderungen an die Statik, den Brandschutz, die Abstandsflächen, die Wärmedämmung, die Barrierefreiheit und die Erschließung von Grundstücken. Das Bauordnungsrecht legt zudem fest, welche Bauvorhaben genehmigungspflichtig sind und wie ein Bauantrag zu stellen ist. Die Einhaltung der Vorschriften wird von den Bauaufsichtsbehörden überwacht. Im Gegensatz zum Bauplanungsrecht, das die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den Bebauungsplänen regelt, befasst sich das Bauordnungsrecht mit den technischen und baulichen Details eines Vorhabens. Für die Immobilienbewertung ist das Bauordnungsrecht von großer Bedeutung, da Verstöße gegen seine Vorschriften zu erheblichen Wertminderungen führen können, beispielsweise durch drohende Nutzungsuntersagungen oder Abrissverfügungen.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg