Immobilienlexikon

Instandhaltung

Beschreibung Die Instandhaltung ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes eines Objekts. Sie dient dazu, die Funktionalität, Sicherheit und den Wert einer Immobilie zu erhalten. Im Gegensatz zur Modernisierung oder Instandsetzung zielt die Instandhaltung nicht auf eine Verbesserung oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach einem Schaden ab, sondern auf die Vorbeugung. Die rechtliche Grundlage ist oft im Mietvertrag oder in der Teilungserklärung geregelt.

Zu den typischen Instandhaltungsmaßnahmen gehören regelmäßige Inspektionen, Wartungen und Reinigungsarbeiten, wie beispielsweise die jährliche Wartung der Heizungsanlage, die Reinigung der Dachrinnen oder der Anstrich von Holzfenstern. Die Kosten für die Instandhaltung einer Mietwohnung trägt in der Regel der Vermieter, sie können jedoch teilweise als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Bei Wohnungseigentum sind die Instandhaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum von allen Eigentümern gemeinsam zu tragen. Für die Immobilienbewertung spielt die regelmäßige Instandhaltung eine wichtige Rolle, da sie den Wert der Immobilie langfristig sichert und die Restnutzungsdauer verlängern kann. Ein gut instandgehaltenes Objekt hat in der Regel einen höheren Verkehrswert.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg