Beschreibung Die Instandsetzung ist eine bauliche Maßnahme, die darauf abzielt, einen durch Abnutzung, Alterung, Witterung oder sonstige Einwirkungen beschädigten Zustand einer Immobilie wiederherzustellen. Im Gegensatz zur Instandhaltung, die der Vorbeugung dient, wird die Instandsetzung erst nach dem Eintritt eines Schadens notwendig. Die gesetzliche Grundlage ist häufig im Mietvertrag oder in der Teilungserklärung geregelt.
Typische Beispiele für Instandsetzungen sind die Reparatur eines defekten Daches nach einem Sturm, die Behebung eines Wasserschadens durch ein geplatztes Rohr oder die Reparatur von Rissen im Mauerwerk. Die Kosten für die Instandsetzung trägt in der Regel der Eigentümer der Immobilie. Bei Wohnungseigentum obliegt die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die hierfür anfallenden Kosten werden in der Regel aus der Instandhaltungsrücklage bestritten. Im Falle einer Mietwohnung sind die Kosten nicht auf den Mieter umlegbar, da sie nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen. Für die Immobilienbewertung ist die Notwendigkeit von Instandsetzungsarbeiten ein entscheidender wertmindernder Faktor, da die Kosten für die Behebung von Bauschäden den Verkehrswert der Immobilie mindern.