Immobilienlexikon

Teilungserklärung

Beschreibung Die Teilungserklärung ist ein notariell beurkundetes Dokument, das die Aufteilung eines Grundstücks und des darauf stehenden Gebäudes in Wohnungseigentum und Teileigentum regelt. Sie ist die rechtliche Grundlage für die Begründung von Sondereigentum und somit eine entscheidende Voraussetzung für den Verkauf einzelner Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Teilungserklärung wird mit allen Anlagen, wie den Aufteilungsplänen und der Abgeschlossenheitsbescheinigung, als eigener Band im Grundbuch eingetragen.

Die Erklärung umfasst die genaue Beschreibung der einzelnen Sondereigentumseinheiten (die Wohnungen selbst) und des Gemeinschaftseigentums (z. B. Treppenhaus, Dach, Außenwände). Sie legt die Miteigentumsanteile fest, nach denen die Kosten für das Gemeinschaftseigentum aufgeteilt werden, und enthält in der Regel eine Gemeinschaftsordnung, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer regelt. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Gemeinschaftsflächen oder die Verteilung der Stimmrechte in der Wohnungseigentümerversammlung. Ohne eine wirksame Teilungserklärung kann ein Mehrfamilienhaus nicht in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt und verkauft werden. Für die Immobilienbewertung ist die Teilungserklärung von großer Bedeutung, da sie die rechtlichen Verhältnisse, die den Wert der jeweiligen Einheit beeinflussen, eindeutig definiert.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg