Immobilienlexikon

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das die bauliche Abgeschlossenheit von einzelnen Wohnungen oder Teileigentumseinheiten in einem Gebäude bestätigt. Sie ist eine wesentliche rechtliche Voraussetzung, um Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu begründen. Die Bescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde ausgestellt, nachdem ein Antrag mit den entsprechenden Bauplänen eingereicht wurde. Aus den Plänen muss klar ersichtlich sein, dass jede Einheit baulich von anderen Einheiten und dem Gemeinschaftseigentum getrennt ist und einen eigenen, abschließbaren Zugang besitzt.

Die Abgeschlossenheit bedeutet, dass jede Wohnung eine in sich geschlossene Einheit bildet, die über eine eigene Kochgelegenheit, ein WC und eine Dusche oder Bad verfügt und nicht zwingend über Gemeinschaftsflächen betreten werden muss. Auch Teileigentum, wie beispielsweise Büros oder Ladenlokale, muss baulich getrennt und abschließbar sein. Die Bescheinigung ist unerlässlich für die notarielle Teilungserklärung und die anschließende Eintragung der einzelnen Wohneinheiten als Sondereigentum im Grundbuch. Ohne sie kann ein Mehrfamilienhaus nicht in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt und verkauft werden.

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