Immobilienlexikon

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – genauer gesagt das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht regelt in Deutschland die rechtlichen Verhältnisse von Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht und Teileigentum. Es bildet die gesetzliche Grundlage für die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne, selbstständige Eigentumseinheiten, die sogenannten Eigentumswohnungen. Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer untereinander sowie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Ein zentrales Instrument des WEG ist die Teilungserklärung, die die Aufteilung des Grundstücks und Gebäudes in Sondereigentum (die einzelnen Wohnungen und Teileigentumseinheiten) und Gemeinschaftseigentum (z. B. das Treppenhaus, das Dach und das Grundstück) festlegt. Das WEG schreibt vor, wie die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu verwalten ist, wie Entscheidungen getroffen werden (z. B. durch Mehrheitsbeschluss) und wie die Kosten des Gemeinschaftseigentums verteilt werden. Auch die Bestellung eines Verwalters und die Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung sind im Gesetz geregelt. Für die Immobilienbewertung ist das WEG von großer Bedeutung, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen der Eigentumsverhältnisse bestimmt und somit direkten Einfluss auf den Wert einer Eigentumswohnung hat.

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