Immobilienlexikon

Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist das höchste Beschlussorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft . Sie ist in Deutschland gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und dient dazu, Entscheidungen über die Verwaltung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums zu treffen. Sie findet in der Regel mindestens einmal jährlich statt und wird vom Verwalter der WEG einberufen.

Die Eigentümerversammlung ist der Ort, an dem alle wichtigen Angelegenheiten besprochen und beschlossen werden, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen. Dazu gehören die Genehmigung des Wirtschaftsplans, die Festlegung des Hausgeldes, die Wahl und Abberufung des Verwalters, die Beschlussfassung über Instandhaltungs– und Modernisierungsmaßnahmen sowie die Verabschiedung der Jahresabrechnung. Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, an der Versammlung teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben. Das Stimmrecht richtet sich in der Regel nach dem im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteil, kann aber in der Teilungserklärung auch anders geregelt sein. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind für alle Eigentümer verbindlich und müssen ordnungsgemäß protokolliert werden.

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