Immobilienlexikon

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum des Gebäudes und des Grundstücks. Es ist in Deutschland im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Das WEG ist die rechtliche Grundlage für die Teilung eines Gebäudes in einzelne, selbstständige Wohneinheiten und die Begründung von Sondereigentum.

Die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum erfolgt durch eine Teilungserklärung des Eigentümers oder durch einen Teilungsvertrag. Ein zentraler rechtlicher Bestandteil ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die bestätigt, dass jede Wohnung baulich von den anderen Einheiten getrennt ist. Zum Sondereigentum gehören die Räume der Wohnung selbst sowie nicht tragende Wände, Türen und Fenster. Zum Gemeinschaftseigentum zählen hingegen das Grundstück, die Außenwände, das Dach, das Treppenhaus und alle anderen Teile, die für den Bestand des Gebäudes notwendig sind oder von allen Eigentümern gemeinsam genutzt werden. Die Eigentümer bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum durch Mehrheitsbeschluss trifft. Bei der Immobilienbewertung wird Wohnungseigentum nach dem Vergleichswertverfahren bewertet, sofern ausreichend Kaufpreise vergleichbarer Objekte vorliegen.

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