Das Vergleichswertverfahren ist eine der in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelten Methoden zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie. Es beruht auf dem Prinzip, dass der Wert eines Objekts aus den tatsächlich realisierten Kaufpreisen von vergleichbaren Immobilien abgeleitet wird. Diese Methode gilt als die marktnächste und wird daher bevorzugt angewendet, sofern eine ausreichende Anzahl von Vergleichsobjekten zur Verfügung steht.
Die Grundlage für dieses Verfahren bildet die Kaufpreissammlung, die bei den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt wird. Um den Wert eines Objekts zu bestimmen, werden die Kaufpreise von ähnlichen Immobilien herangezogen, die kürzlich in vergleichbarer Lage und mit ähnlichen Merkmalen verkauft wurden. Dabei müssen die Vergleichsfaktoren wie Größe, Baujahr, Ausstattung, Zustand und die Art der Nutzung berücksichtigt werden.Je nach Grad der Übereinstimmung können Zu- oder Abschläge vorgenommen werden. Da dieses Verfahren die tatsächliche Marktlage am besten widerspiegelt,