Die Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV, ist eine Rechtsverordnung, die in Deutschland die Grundlagen und Verfahren für die Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien regelt. Sie wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlassen und ist für Sachverständige, Behörden und Gerichte maßgeblich. Ihr Ziel ist es, eine bundesweit einheitliche und transparente Vorgehensweise bei der Immobilienbewertung sicherzustellen. Die ImmoWertV legt fest, welche Daten und Verfahren bei einer Wertermittlung zu berücksichtigen sind. Dazu gehören beispielsweise die Bodenrichtwerte, der Sachwertfaktor sowie die verschiedenen Wertermittlungsverfahren.
In der Praxis basiert die Arbeit eines Sachverständigen für Immobilienbewertung maßgeblich auf den Vorschriften der ImmoWertV. Sie gibt vor, welche Methoden zur Ermittlung des Verkehrswertes anzuwenden sind. Die drei Hauptverfahren, die in der Verordnung beschrieben werden, sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Das Vergleichswertverfahren basiert auf dem Vergleich mit den Kaufpreisen ähnlicher Immobilien. Das Ertragswertverfahren kommt vor allem bei Renditeobjekten wie Mietshäusern oder Gewerbeimmobilien zum Einsatz und ermittelt den Wert aus den zu erwartenden Erträgen. Das Sachwertverfahren berücksichtigt die Kosten für die Wiederherstellung der Immobilie und den Wert des Bodens. Ein professionelles Verkehrswertgutachten, das zum Beispiel für Gerichte oder Banken erstellt wird, muss nach den Vorgaben der ImmoWertV verfasst sein, um rechtliche Anerkennung zu finden.