Das Sachwertverfahren ist eine der drei in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelten Methoden zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie. Es kommt vorwiegend bei Objekten zur Anwendung, die nicht in erster Linie der Erzielung von Mieteinnahmen dienen, wie beispielsweise Ein- und Zweifamilienhäuser oder öffentliche Gebäude.
Die Methode basiert auf dem Gedanken, dass der Wert eines Objekts den Kosten entspricht, die für eine Wiederherstellung aufgewendet werden müssten, abzüglich der Wertminderung durch Alter und Zustand. Der Rechenweg gliedert sich in drei Hauptschritte: Zunächst werden die Herstellungskosten der baulichen Anlagen, also die Kosten für Neubau oder Wiederaufbau, ermittelt. Hinzu kommt der Bodenwert, der in der Regel über den Vergleich mit ähnlichen Grundstücken ermittelt wird. Vom Gesamtsachwert, der sich aus der Summe von Gebäudesachwert und Bodenwert ergibt, wird ein Alterswertminderung abgezogen. Das Ergebnis ist der vorläufige Sachwert. Abschließend wird der vorläufige Sachwert an die Gegebenheiten des regionalen Immobilienmarktes angepasst, indem ein sogenannter Sachwertfaktor zur Anwendung kommt, der aus Kaufpreissammlungen abgeleitet wird.