Die Alterswertminderung, auch Wertminderung durch Alter und Abnutzung genannt, ist ein zentraler Begriff der Immobilienbewertung. Sie beschreibt den Wertverlust eines Gebäudes, der durch seinen Gebrauch, sein Alter und äußere Einflüsse wie Witterungseinflüsse oder den technischen Fortschritt entsteht. Dieser Wertverlust wird im Sachwertverfahren rechnerisch erfasst, um den Zeitwert der baulichen Anlagen zu ermitteln.
Die Berechnung der Alterswertminderung basiert auf der Gesamtnutzungsdauer und der Restnutzungsdauer eines Gebäudes. Die Gesamtnutzungsdauer ist die geschätzte Lebensdauer, die eine Immobilie voraussichtlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten hat. Die Restnutzungsdauer ist die verbleibende Zeitspanne bis zum Ende der Gesamtnutzungsdauer. Die Alterswertminderung wird in der Regel linear berechnet, indem der prozentuale Wertverlust pro Jahr ermittelt wird. So führt beispielsweise eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren zu einem jährlichen Wertverlust von 1,25 %. Dieser Betrag wird vom Neuwert abgezogen. Durch Modernisierungen kann die Restnutzungsdauer verlängert und somit der Alterswertminderung entgegengewirkt werden. Das genaue Ausmaß der Wertminderung wird in einem Verkehrswertgutachten gesondert ausgewiesen.