Die Restnutzungsdauer ist ein zentraler Begriff in der Immobilienbewertung. Sie bezeichnet die verbleibende Zeitspanne, in der eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Die Restnutzungsdauer ist ein entscheidender Parameter zur Ermittlung der Alterswertminderungund des Sachwerts im Rahmen des Sachwertverfahrens. Sie ist im Gegensatz zur Gesamtnutzungsdauer, die die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes beschreibt, eine zukunftsorientierte Größe.
Die Restnutzungsdauer wird anhand des Baualters, des Zustands und des Modernisierungsgrads eines Gebäudes ermittelt. Ein Sachverständiger beurteilt den Zustand der Immobilie, die Art der verbauten Materialien und die Qualität der Instandhaltung und Modernisierungen. Durch Modernisierungen, die über die reine Instandhaltung hinausgehen, kann die Restnutzungsdauer erheblich verlängert werden, wodurch sich der Wert des Gebäudes erhöht. Die Restnutzungsdauer ist kein fester, sondern ein Schätzwert, der von vielen Faktoren abhängt und daher im Verkehrswertgutachten gesondert begründet werden muss.