Immobilienlexikon

Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage, auch als Instandhaltungsfonds oder Instandhaltungsrückstellung bezeichnet, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Rücklage, die von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) angespart wird. Sie dient der Finanzierung zukünftiger Instandhaltungs– und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Die rechtliche Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Die Höhe der Rücklage wird im jährlichen Wirtschaftsplan festgesetzt und ist Teil des Hausgeldes, das die Eigentümer monatlich entrichten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine angemessene Rücklage gebildet werden muss, um größere Reparaturen am Gebäude, wie die Erneuerung des Daches, der Fassade oder der Heizungsanlage, finanzieren zu können. Die genaue Höhe der Rücklage ist jedoch nicht pauschal geregelt und hängt vom Alter, Zustand und der Größe der Immobilie ab. Die Entscheidung über die Höhe und die Verwendung der Rücklage trifft die Eigentümerversammlungmehrheitlich. Bei der Immobilienbewertung ist die Höhe der Instandhaltungsrücklage relevant. Eine gut gefüllte Rücklage kann den Wert einer Eigentumswohnung steigern, da der Käufer vor größeren Sonderumlagen geschützt ist.

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