Immobilienlexikon

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan ist ein zentrales Dokument im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Er wird in der jährlichen Eigentümerversammlung von der Gemeinschaft verabschiedet und dient als Finanzierungsplan für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Der Wirtschaftsplan enthält eine detaillierte Vorausschau auf die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der WEG für das kommende Kalenderjahr. Zu den Einnahmen zählen die monatlichen Hausgeld-Vorauszahlungen der Eigentümer. Auf der Ausgabenseite werden alle zu erwartenden Kosten aufgeführt, wie die laufenden Betriebskosten für das Gebäude, die Kosten für Versicherungen, die Verwaltung, die Heizung und die Stromkosten für das Gemeinschaftseigentum. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsplans ist die Festlegung der monatlichen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage, die zur Finanzierung zukünftiger Instandhaltungs– und Modernisierungsmaßnahmen dient. Der Wirtschaftsplan legt somit die finanzielle Basis für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und ist für jeden Eigentümer bindend.

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