Hausgeld, auch als Wohngeld bekannt, ist eine monatliche Vorauszahlung, die Eigentümer von Wohnungseigentum zur Deckung der laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums leisten. Es handelt sich um eine gesetzlich geregelte Zahlung, deren Höhe im jährlichen Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) festgesetzt wird. Das Hausgeld ist nicht mit der Miete für eine Wohnung zu verwechseln, sondern betrifft ausschließlich die Kosten, die gemeinschaftlich anfallen.
Typische Bestandteile des Hausgeldes sind die Kosten für die Instandhaltungsrücklage, die die Finanzierung zukünftiger Instandhaltungs– und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum sicherstellen soll. Hinzu kommen Betriebskosten wie die Grundsteuer, die Versicherungsprämien, die Kosten für Hausstrom, die Gartenpflege, die Reinigung des Treppenhauses und die Gehälter der Hausverwaltung. Am Ende des Jahres wird über das Hausgeld abgerechnet. Je nach tatsächlichem Verbrauch und den angefallenen Kosten kann es zu einer Rückzahlung oder einer Nachforderung kommen. Für die Immobilienbewertung ist die Höhe des Hausgeldes relevant, da sie die laufenden Kosten für den Eigentümer widerspiegelt und somit die Rentabilität einer Investition beeinflusst.