Immobilienlexikon

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine öffentliche Abgabe, die auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung erhoben wird. Sie gehört zu den sogenannten Realsteuern und wird von den Gemeinden eingezogen. Die rechtliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter dem Einheitswert des Grundstücks, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Ab dem Jahr 2025 gilt in Deutschland eine Grundsteuerreform, die eine neue Berechnungsgrundlage einführt. Ziel ist es, die Besteuerung der Grundstücke gerechter zu gestalten, da die bisherigen Einheitswerte auf sehr alten Wertverhältnissen basierten. Die neue Berechnung orientiert sich nun stärker am tatsächlichen Wert des Bodens und der Immobilie. Für die Immobilienbewertung spielt die Grundsteuer eine Rolle, da sie zu den Bewirtschaftungskosten einer Immobilie zählt. Sie wird vom Eigentümer entrichtet, kann aber bei vermieteten Objekten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Höhe der Grundsteuer hat somit einen direkten Einfluss auf die laufenden Kosten einer Immobilie.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg