Immobilienlexikon

Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich ein Vermieter verpflichtet, einem Mieter den Gebrauch einer Mietsache für einen bestimmten Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit zu überlassen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Miete. Die rechtlichen Grundlagen für Mietverhältnisse sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen §§ 535 ff. geregelt.

Der Vertrag regelt wesentliche Punkte wie die Miethöhe, die Nebenkosten, die Kündigungsfristen sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien. Im Mietvertrag wird auch festgelegt, ob es sich um eine Brutto- oder Nettomiete handelt und welche Kosten der Mieter als Betriebskosten zu tragen hat. Die Form eines Mietvertrages ist grundsätzlich frei, doch aus Beweisgründen empfiehlt sich die Schriftform. Bei der Überprüfung eines Objekts im Rahmen einer Immobilienbewertung ist ein bestehender Mietvertrag von großer Bedeutung, da er die künftigen Einnahmen und damit den Ertragswert der Immobilie maßgeblich beeinflusst. Insbesondere die Höhe der vereinbarten Miete im Verhältnis zur marktüblichen Miete (Stichworte: Overrent und Underrent) und die Laufzeit des Vertrages spielen hier eine entscheidende Rolle.

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