Der Begriff „Overrent“ bezeichnet in der Immobilienwirtschaft die Situation, in der die tatsächliche Miete einer Immobilie über der am Markt üblichen oder erzielbaren Vergleichsmiete liegt. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise die langfristige Bindung von Mietern zu einem Zeitpunkt, als das Mietniveau deutlich höher war, oder das Vorhandensein von sehr gefragten, spezifischen Ausstattungsmerkmalen, die eine höhere Miete rechtfertigen. Ein Overrent kann aber auch auf eine nicht nachhaltige Mietpreisentwicklung hinweisen, die sich bei Neuvermietung nicht aufrechterhalten lässt.
Im Kontext der Immobilienbewertung, insbesondere im Ertragswertverfahren, ist ein Overrent von großer Bedeutung. Ein Gutachter muss den nachhaltig erzielbaren Ertrag ermitteln, der sich nicht an der überhöhten Ist-Miete, sondern an der marktüblichen Miete orientiert. Das führt dazu, dass der berechnete Ertragswert der Immobilie in der Regel unter dem Wert liegt, der sich aus der kapitalisierten Ist-Miete ergeben würde. Der Vorteil einer so hohen Miete ist oft nur temporär und nicht auf Dauer gesichert. Bei der Bewertung wird der Overrent als nicht nachhaltiger Ertragsteil oft gesondert behandelt oder durch einen höheren Liegenschaftszinssatz berücksichtigt, um das erhöhte Risiko eines zukünftigen Mietpreisverfalls widerzuspiegeln.