Beschreibung Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, sind die laufenden Kosten, die dem Eigentümer eines Grundstücks durch den Gebrauch und die Bewirtschaftung entstehen. Im Kontext eines Mietverhältnisses sind es die Kosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen kann. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV), in der detailliert aufgeführt ist, welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht.
Zu den typischen umlagefähigen Nebenkosten gehören die Ausgaben für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Grundsteuer, Gartenpflege, Beleuchtung in Gemeinschaftsräumen, Versicherungen und die Kosten für den Hauswart oder die Hausreinigung. Nicht umlagefähig sind in der Regel die Kosten für die Verwaltung, die Instandhaltung und die Instandsetzung des Objekts. Der Mietvertrag muss explizit festlegen, welche Betriebskosten der Mieter zu tragen hat. Am Ende des Abrechnungszeitraums, der in der Regel ein Jahr beträgt, erstellt der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung, in der die tatsächlichen Kosten den geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt werden.