Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, ist der am Markt zu erzielende Preis einer Immobilie zum Zeitpunkt der Wertermittlung. Er ist in Deutschland in § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) gesetzlich definiert und gibt den Preis an, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in der Regel durch einen Sachverständigen oder Gutachter, der eines der drei gesetzlich anerkannten Verfahren – das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren – anwendet.
Der Verkehrswert ist die wichtigste Kennzahl bei der Bewertung von Immobilien. Er dient als Grundlage für Kauf- und Verkaufsentscheidungen, für die Beleihung von Objekten durch Banken, bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Er spiegelt die aktuelle Marktlage wider und berücksichtigt alle wertbestimmenden Merkmale der Immobilie, wie die Lage, den Zustand, die Größe, die Bauweise sowie Rechte und Belastungen, wie zum Beispiel Grunddienstbarkeiten. Der Verkehrswert ist somit ein objektiver Wert, der im Idealfall mit dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis übereinstimmt. Eine Abweichung kann jedoch aufgrund von persönlichen Motiven der Vertragsparteien oder unzureichenden Marktinformationen zustande kommen.