Die Erschließung eines Grundstücks bezeichnet die Herstellung von Voraussetzungen für dessen bauliche oder gewerbliche Nutzung. Sie umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um das Grundstück an das öffentliche Versorgungsnetz anzuschließen. Die rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB), das die Erschließung in den Paragraphen §§ 123 ff. regelt. Die Kosten für die Erschließung trägt in der Regel der Grundstückseigentümer in Form von Erschließungsbeiträgen, die von der Gemeinde erhoben werden.
Die Erschließung gliedert sich in zwei Bereiche: die technische und die verkehrliche Erschließung. Zur technischen Erschließung gehören der Anschluss an die Wasser- und Stromversorgung, an das Kanalnetz für Abwasser und an das Telekommunikationsnetz. Die verkehrliche Erschließung umfasst die Herstellung von Straßen, Wegen und Plätzen, die den Zugang zum Grundstück ermöglichen. Ein Grundstück gilt als erschlossen, wenn es alle notwendigen Anschlüsse und einen direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße hat. Bei der Immobilienbewertung ist der Grad der Erschließung ein entscheidender wertbestimmender Faktor. Ein nicht erschlossenes Grundstück ist in der Regel deutlich weniger wertvoll, da die Kosten für die Erschließung noch anfallen und die bauliche Nutzung nicht sofort möglich ist. Der Zustand und die Qualität der Erschließung beeinflussen somit direkt den Bodenwert der Liegenschaft.