Immobilienlexikon

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit in der Immobilienbranche bedeutet, dass Gebäude und deren Zugänge so gestaltet sind, dass sie für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Dies betrifft nicht nur Rollstuhlfahrer, sondern auch Menschen mit Gehhilfen, Seh- oder Hörbehinderungen, sowie Eltern mit Kinderwagen oder Senioren. Die gesetzliche Grundlage bildet die DIN 18040, die detaillierte Anforderungen an die Planung, Ausführung und Ausstattung barrierefreier Gebäude festlegt.

Die Anforderungen umfassen unter anderem schwellenlose Zugänge, breite Türen und Flure, Aufzüge in Mehrfamilienhäusern, sowie spezielle Ausstattung in Badezimmern und Küchen. Barrierefreiheit ist nicht nur eine soziale Notwendigkeit, sondern gewinnt auch aus ökonomischer Sicht an Bedeutung. Mit der alternden Gesellschaft steigt die Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen stetig. Bei der Immobilienbewertung kann eine vorhandene Barrierefreiheit den Wert einer Immobilie deutlich steigern, während das Fehlen solcher Merkmale zu Wertabschlägen führen kann. Insbesondere bei Neubauten ist die Umsetzung von Barrierefreiheit mittlerweile oft gesetzlich vorgeschrieben und wird in vielen Bundesländern gefördert.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg