Ein Flurstück ist die kleinste, eindeutig identifizierbare Flächeneinheit des amtlichen Liegenschaftskatasters. Es ist ein rechtlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der in der Regel in der Flurkarte oder Liegenschaftskarte verzeichnet ist und durch eine Nummer identifiziert wird. Mehrere Flurstücke können zusammen ein Grundstück bilden. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Grundbuchordnung (GBO) und das Vermessungs- und Katastergesetz der jeweiligen Bundesländer.
Ein Flurstück dient als Nachweis für die Existenz und die Lage einer Fläche und ist die Basis für das Grundbuch. Jedes Flurstück hat eine eigene Nummer, die es von anderen Flurstücken unterscheidet. Im Grundbuch werden jedoch nicht die Flurstücke einzeln, sondern die aus ihnen gebildeten Grundstücke geführt. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Die genauen Grenzen eines Flurstücks sind in der Regel durch Grenzsteine, Vermessungsmarken oder andere Grenzzeichen gekennzeichnet. Für die Immobilienbewertung ist die korrekte Identifizierung des Flurstücks entscheidend, da es die Grundlage für die Ermittlung des Bodenwerts und des Verkehrswerts des Grundstücks ist.