Immobilienlexikon

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist eine schriftliche Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde, die dem Bauherrn erlaubt, ein Bauvorhaben zu errichten, zu ändern oder abzubrechen. Sie ist in Deutschland in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) geregelt und soll sicherstellen, dass das geplante Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Dazu zählen unter anderem der Bebauungsplan, die Abstandsflächen, der Brandschutz, die Statik und die Einhaltung der Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Die Erteilung einer Baugenehmigung setzt einen Bauantrag voraus, der in der Regel vom Bauherrn und einem qualifizierten Architekten oder Bauingenieur bei der zuständigen Behörde eingereicht wird. Dem Antrag sind zahlreiche Unterlagen beizufügen, wie Bauzeichnungen (Grundriss), Baubeschreibung, Lageplan und statische Berechnungen. Kleinere Bauvorhaben, wie Garagen oder Gartenhäuser, sind in manchen Bundesländern genehmigungsfrei, müssen aber dennoch den Vorschriften der LBO entsprechen. Für die Immobilienbewertung ist das Vorhandensein einer gültigen Baugenehmigung von großer Bedeutung, da sie die rechtmäßige Nutzbarkeit des Objekts sichert. Ein Bau ohne Genehmigung kann zu einem Baustopp oder gar einem Abriss führen und somit einen erheblichen Wertverlust nach sich ziehen.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg