Die Baubeschreibung ist ein wesentlicher Bestandteil eines Bauvertrages oder eines Exposés beim Immobilienkauf, insbesondere bei Neubauprojekten. Sie ist ein Dokument, das die Art, Qualität und den Umfang der Bauleistungen detailliert beschreibt. Eine rechtliche Definition findet sich in der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die klare Vorgaben zur Ausgestaltung macht, um dem Verbraucherschutz zu genügen.
In der Baubeschreibung werden alle verwendeten Materialien, die Bauweise, die Ausstattung der Räume sowie die technischen Anlagen, wie Heizung, Elektroinstallationen und Sanitäranlagen, präzise aufgeführt. Typische Inhalte sind die Art des Mauerwerks, die Dicke der Dämmung, die Qualität der Fensterrahmen und die Hersteller von Sanitärobjekten. Sie dient dem Käufer oder Bauherrn als Grundlage, um genau zu verstehen, welche Leistungen er für sein Geld erhält. Die Baubeschreibung ist für die Immobilienbewertung von großer Bedeutung. Sie ermöglicht einem Sachverständigen eine realistische Einschätzung der Herstellungskosten und der Bauqualität und ist somit ein entscheidender wertbestimmender Faktor. Sie dient auch als Referenzdokument im Falle von Mängeln, da der Zustand des Gebäudes mit den vertraglich vereinbarten Leistungen abgeglichen werden kann.