Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine gesetzliche Vorschrift in Deutschland, die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden stellt. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und führte das zuvor gültige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Ziel des GEG ist die Einsparung von Energie und die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältebereich von Gebäuden, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.
Das GEG legt unter anderem Standards für den maximal zulässigen Primärenergiebedarf und den Wärmeverlust von Neubauten fest. Auch bei Sanierungen von Bestandsgebäuden müssen die Vorschriften beachtet werden, beispielsweise wenn mehr als 10 % der Gebäudehülle, wie Dach oder Fassade, erneuert werden. Ein wesentliches Instrument des GEG ist der Energieausweis, der Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt und bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden muss. Die Einhaltung der GEG-Vorschriften ist für die Wertermittlung von Immobilien von zunehmender Bedeutung. Gebäude mit einer guten Energiebilanz erzielen in der Regel höhere Werte, während Objekte mit Sanierungsbedarf aufgrund der künftig anfallenden Kosten im Wert gemindert werden können.