Ein Bestandsgebäude ist ein bereits bestehendes und in der Regel auch genutztes Bauwerk, das nicht neu errichtet wurde. Im Gegensatz zum Neubau handelt es sich um eine Immobilie, die sich bereits im Bestand befindet und deren Bauausführung abgeschlossen ist. Der Begriff wird sowohl in der Umgangssprache als auch in der Fachsprache verwendet, um eine Abgrenzung zu Neubauprojekten zu schaffen, insbesondere im Kontext von Sanierungen, Modernisierungen oder dem Kauf von bereits genutzten Immobilien.
Charakteristische Merkmale von Bestandsgebäuden können eine ältere Bausubstanz, nicht mehr zeitgemäße Haustechnik oder eine nicht den heutigen Standards entsprechende Energieeffizienz sein. Gleichzeitig können sie aber auch über einen besonderen architektonischen Charme, wie er bei einem Altbau typisch ist, und einen gewachsenen Garten verfügen. Im Bau- und Immobilienrecht sind die Regelungen für Bestandsgebäude oft anders als für Neubauten. Bei einer Umnutzung oder Sanierung müssen die Vorschriften der geltenden Landesbauordnung (LBO) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beachtet werden. Für die Immobilienbewertung ist der Zustand eines Bestandsgebäudes von entscheidender Bedeutung, da der Sanierungs- und Instandhaltungsaufwand den Wert der Immobilie beeinflusst.