Immobilienlexikon

Lageplan

Ein Lageplan ist ein amtliches, maßstäbliches Dokument, das die genaue Position eines Grundstücks und des darauf befindlichen oder geplanten Gebäudes darstellt. Er ist ein zentraler Bestandteil eines Bauantrags und wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einem Katasteramt erstellt. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der jeweiligen Landesbauordnung (LBO).

Der Lageplan enthält detaillierte Informationen wie die Flurstücksnummern, die Grundstücksgrenzen, die im Grundbuch eingetragene Grundstücksfläche, die Straßenbezeichnungen und die Nachbargebäude. Er zeigt auch die geplante Bebauung, die Abstandsflächen, die Erschließung durch Versorgungsleitungen sowie die Lage von Bäumen und anderen landschaftlichen Elementen. Der Lageplan dient den Bauaufsichtsbehörden dazu, die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu prüfen. Für die Immobilienbewertung ist der Lageplan unerlässlich, da er die genaue Lage und Größe des Grundstücks dokumentiert und somit einen entscheidenden Faktor für die Ermittlung des Bodenwerts und des Verkehrswerts darstellt.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg