Immobilienlexikon

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich ein Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übereignen, während sich der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Im Immobilienrecht ist der Kaufvertrag für ein Grundstück oder eine Immobilie nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Die rechtliche Grundlage ist § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Der notarielle Kaufvertrag ist das zentrale Dokument eines Immobiliengeschäfts. Er enthält alle wesentlichen Punkte der Vereinbarung, wie die genaue Bezeichnung des Kaufobjekts (Flurstücksnummer und Grundbuchblatt), den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten, den Übergabetermin, die Übernahme von Lasten und Rechten sowie die Auflassungsvormerkung. Der Vertrag ist für beide Vertragsparteien bindend und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig gemacht werden. Mit der notariellen Beurkundung sind die rechtlichen Weichen für den Eigentumsübergang gestellt. Für die Immobilienbewertung ist der Kaufvertrag das wichtigste Dokument, da er den tatsächlich gezahlten Kaufpreis und somit den am Markt erzielten Verkehrswert widerspiegelt.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg