Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie ist eine sogenannte Verkehrssteuer und gehört zu den Ländersteuern, weshalb die Höhe des Steuersatzes von Bundesland zu Bundesland variiert. Die rechtliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Die Steuerpflicht entsteht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Schuldner der Steuer sind in der Regel die Käufer, es sei denn, der Kaufvertrag regelt etwas anderes.
Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist in der Regel der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis der Immobilie. Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Bemessungsgrundlage auch aus dem Wert des Grundstücks und der darauf stehenden Immobilie selbst ergeben kann. Bei einem sogenannten „Bauherrenmodell“, bei dem das Grundstück und das Bauvorhaben bei verschiedenen Vertragspartnern erworben werden, kann es kompliziert werden. Hier ist die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstücksanteil zu zahlen, sofern keine rechtliche Einheit zwischen dem Grundstückskauf und dem Bauvertrag besteht. Nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch unerlässlich ist.