Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Dokument des Finanzamtes, das bestätigt, dass der Käufer einer Immobilie die fällige Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für den Eigentumswechsel und dient der Sicherung der Steuereinnahmen des Staates. Die rechtliche Grundlage ist § 22 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG).
Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages über eine Immobilie sendet der Notar eine Abschrift des Vertrages an das zuständige Finanzamt. Dieses prüft, ob die Grunderwerbsteuer korrekt berechnet wurde, und stellt einen Steuerbescheid an den Käufer aus. Nach Eingang der Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und sendet sie an den Notar. Erst mit dem Vorliegen dieser Bescheinigung darf der Notar die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch veranlassen. Ohne dieses Dokument ist eine Eintragung des neuen Eigentümers in Abteilung I des Grundbuchs nicht möglich.