Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung aus dem Vermögen einer Person (des Schenkers) an eine andere Person (den Beschenkten). Im Gegensatz zu einem Kaufvertrag, bei dem eine Gegenleistung erbracht wird, erfolgt die Übertragung bei einer Schenkung ohne finanzielle oder materielle Gegenleistung. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Schenkung ist ein zweiseitiger Vertrag, der die Annahme der Zuwendung durch den Beschenkten erfordert.
Im Immobilienrecht ist eine Schenkung ein wichtiger Weg der Vermögensübertragung. Sie wird häufig im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge genutzt, um die Erbschaftssteuer zu Lebzeiten zu umgehen oder Freibeträge mehrmals zu nutzen. Um eine Schenkung rechtsgültig zu machen, muss sie notariell beurkundet werden. Dabei fällt die Grunderwerbsteuer in der Regel nicht an, wohl aber die Schenkungssteuer, deren Höhe sich nach dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsverhältnis richtet. Der Beschenkte wird nach der notariellen Beurkundung der Schenkung und der Zahlung der Schenkungssteuer im Grundbuch in Abteilung I als neuer Eigentümer eingetragen. Die Schenkung ermöglicht eine flexible Nachlassplanung und kann mit Rechten wie einem Nießbrauch oder Wohnungsrecht verbunden werden, um dem Schenker ein lebenslanges Nutzungsrecht zu sichern.
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