Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf eine unentgeltliche Zuwendung von Vermögen zu Lebzeiten erhoben wird. Sie fällt an, wenn jemand Vermögen verschenkt und der Beschenkte davon profitiert. Die Schenkungssteuer ist im Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) geregelt und ist in Deutschland eine Ländersteuer. Die Höhe der Steuer hängt vom Wert des Geschenks und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ab.
Für Immobilien gilt die Schenkungssteuer, wenn Grundstücke oder Gebäude unentgeltlich übertragen werden. Der Wert der Schenkung wird dabei in der Regel durch einen Sachverständigen als Verkehrswert oder durch das Finanzamt nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelt. Der Gesetzgeber sieht großzügige Freibeträge vor, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. So kann die Übertragung eines Eigenheims an ein Kind oder an den Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Eigennutzung nach der Schenkung, sogar steuerfrei sein. Die Fristen und die Höhe der Freibeträge sind entscheidend, um die Steuerlast zu minimieren. Ein Immobilienbesitzer kann die Freibeträge beispielsweise alle zehn Jahre erneut nutzen. Da die Schenkungssteuer eine komplexe Materie ist, ist eine fachkundige Beratung duech einen Steuerberater vor der Übertragung einer Immobilie ratsam.