Ein Negativattest ist ein behördliches Dokument, das bescheinigt, dass die Gemeinde auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht an einem Grundstück verzichtet. Es ist eine wesentliche Voraussetzung für den Eigentumsübergang beim Kauf einer Immobilie. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 28 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), der den Gemeinden in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht einräumt.
Die Gemeinde hat in der Regel ein Vorkaufsrecht, wenn das Grundstück in einem Gebiet liegt, für das ein Bebauungsplan oder eine Sanierungssatzung besteht, oder wenn es sich um ungenutzte Flächen handelt, die für die Erschließung benötigt werden. Um den Kaufvertrag rechtsgültig abzuschließen und die Auflassung im Grundbuch eintragen zu lassen, muss der Käufer nachweisen, dass die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet hat. In der Praxis beantragt der beurkundende Notar das Negativattest nach Abschluss des Kaufvertrages bei der zuständigen Gemeinde. Erst mit dem Vorliegen dieser Bescheinigung darf der Notar die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch veranlassen. Der Verzicht der Gemeinde auf das Vorkaufsrecht ist somit ein entscheidender Schritt im Ablauf eines Immobilienerwerbs.