Eine Sanierungssatzung ist eine rechtliche Verordnung einer Gemeinde, mit der ein bestimmtes Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet ausgewiesen wird. Die rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB), in dem die Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen geregelt ist. Ziel der Satzung ist es, städtebauliche Missstände zu beseitigen und das Gebiet aufzuwerten. Die Satzung wird öffentlich bekannt gemacht und die Eigentümer der Grundstücke werden über die beabsichtigten Maßnahmen informiert.
Die förmliche Ausweisung als Sanierungsgebiet hat weitreichende Konsequenzen für die Grundstückseigentümer. Jede Veräußerung, Belastung oder bauliche Veränderung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Gemeinde. In das Grundbuch wird ein Sanierungsvermerk eingetragen, der auf diese Einschränkungen hinweist. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Erhebung eines Ausgleichsbetrages. Dieser Betrag dient dazu, den sanierungsbedingten Mehrwert der Grundstücke, den sogenannten sanierungsbedingten Bodenwertzuwachs, abzuschöpfen. Der Eigentümer zahlt diesen Betrag an die Gemeinde, da die Wertsteigerung durch die öffentlichen Sanierungsmaßnahmen verursacht wurde. Für die Immobilienbewertung ist die Sanierungssatzung von großer Bedeutung, da sie die rechtliche Situation eines Grundstücks und dessen Wertentwicklung maßgeblich beeinflusst.