Ein Sanierungsvermerk ist eine behördliche Eintragung im Grundbuch, die anzeigt, dass ein Grundstück in einem Gebiet liegt, für das eine förmliche Sanierungssatzung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erlassen wurde. Der Vermerk hat eine wichtige Warn- und Schutzfunktion für potenzielle Käufer und sichert die Durchführbarkeit der Sanierungsziele der Gemeinde.
Mit der Eintragung des Sanierungsvermerks werden die Vorgänge im Sanierungsgebiet strenger kontrolliert. Dies hat rechtliche Konsequenzen: Jede bauliche Maßnahme, jede Veräußerung und jede Bestellung von Rechten am Grundstück bedarf der Genehmigung durch die Gemeinde. Bei einem Verkauf ist der Kaufpreis in der Regel nicht frei verhandelbar, da ein eventueller sanierungsbedingter Mehrwert, der sogenannte sanierungsbedingte Bodenwertzuwachs, an die Gemeinde abzuführen ist. Dies soll verhindern, dass Spekulanten von den durch öffentliche Mittel finanzierten Aufwertungen profitieren. Bei der Immobilienbewertung spielt der Sanierungsvermerk eine zentrale Rolle, da er die Wertfindung beeinflusst. Ein Sachverständiger muss den Wert des Grundstücks ohne Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen ermitteln.