Immobilienlexikon

Notar

Ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der hoheitliche Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege wahrnimmt. Im deutschen Immobilienwesen ist der Notar eine zentrale und unverzichtbare Figur, da er die Rechtssicherheit von Verträgen und Rechtsgeschäften sicherstellt. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Bundesnotarordnung (BNotO)und das Beurkundungsgesetz (BeurkG). Der Notar ist unparteiisch und neutral.

Die Hauptaufgabe eines Notars beim Immobilienkauf ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages. Ohne die Beurkundung ist ein Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Immobilie nicht rechtsgültig. Der Notar klärt die Vertragsparteien über die rechtlichen Risiken und Pflichten auf, prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Dokumente und veranlasst die Eintragungen im Grundbuch. Er beantragt die Auflassungsvormerkung, kümmert sich um die Grundschuldbestellung und die Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Zahlungen erfolgen in der Regel über ein Notaranderkonto, das der Notar treuhänderisch verwaltet. Der Notar ist somit der Garant für einen sicheren und rechtlich einwandfreien Eigentumsübergang.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg