Beschreibung Die Grundschuldbestellung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem ein Eigentümer sein Grundstück mit einer Grundschuld als Sicherheit für eine Darlehensforderung belastet. Sie ist ein zentraler Schritt bei der Immobilienfinanzierung. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 1191 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Bestellung muss notariell beurkundet werden und wird anschließend im Grundbuch in Abteilung III eingetragen.
Der Ablauf beginnt mit der notariellen Beurkundung der Grundschuldurkunde. In dieser Urkunde werden die Höhe der Grundschuld, die Fälligkeit der Zinsen sowie eine sogenannte Zwangsvollstreckungsunterwerfung vereinbart. Mit der Zwangsvollstreckungsunterwerfung erklärt der Eigentümer, dass der Gläubiger bei Nichtzahlung der geschuldeten Raten ohne weiteren Gerichtsprozess die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreiben darf. Nach der Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung der Grundschuld beim zuständigen Grundbuchamt. Mit der Eintragung der Grundschuld ist das Sicherungsrecht des Kreditgebers wirksam. Die Grundschuldbestellung ist ein reiner Sicherungsakt und nicht an die zugrunde liegende Darlehensforderung gebunden. Daher bleibt die Grundschuld auch nach der Tilgung des Darlehens im Grundbuch bestehen und kann für eine neue Finanzierung wiederverwendet werden.