Immobilienlexikon

Immobilienverwalter

Ein Immobilienverwalter ist eine natürliche oder juristische Person, die im Auftrag eines Eigentümers die Verwaltung einer oder mehrerer Immobilien übernimmt. Er fungiert als Bindeglied zwischen Eigentümern, Mietern und Dienstleistern und ist für die kaufmännische, technische und rechtliche Verwaltung der Objekte verantwortlich. Seine Aufgaben sind im Mietvertrag oder in der Teilungserklärung genau festgelegt.

Zu den Hauptaufgaben eines Immobilienverwalters gehören die kaufmännische Verwaltung, die technische Verwaltung und die allgemeine Verwaltung. Die kaufmännische Verwaltung umfasst die Mietenverwaltung, die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, die Buchführung und die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage. Die technische Verwaltung beinhaltet die Organisation von Instandhaltungs– und Instandsetzungsmaßnahmen, die Einholung von Angeboten von Handwerkern und die Überwachung der Bauarbeiten. Die allgemeine Verwaltung betrifft die Korrespondenz mit den Mietern, die Organisation von Versammlungen und die Durchsetzung der Hausordnung. Bei Wohnungseigentum wird der Verwalter von der Eigentümerversammlung gewählt und abberufen. Er hat eine zentrale Rolle bei der Werterhaltung einer Immobilie und der Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs.

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Diplom Abzeichen Sachverständiger für Immobilienbewertung der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg