Eine Eigentumswohnung ist eine Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus, die sich im Sondereigentum eines Eigentümers befindet. Im Gegensatz zu einer Mietwohnung ist der Käufer einer Eigentumswohnung nicht nur Mieter, sondern Eigentümer der Einheit. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Der Eigentümer einer Eigentumswohnung hat das Recht, über seine Einheit frei zu verfügen, sie zu verkaufen, zu vermieten oder selbst zu bewohnen. Er ist aber auch Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und somit Miteigentümer am Gemeinschaftseigentum, zu dem das Grundstück, das Dach, die Fassade, das Treppenhaus und alle tragenden Wände gehören. Die Eigentümergemeinschaft verwaltet das Gemeinschaftseigentum und trifft Entscheidungen über Modernisierungen und Instandhaltungsmaßnahmen auf der Eigentümerversammlung. Die Kosten für das Gemeinschaftseigentum werden über das monatliche Hausgeld beglichen, das in der Regel nach dem Miteigentumsanteil berechnet wird.