Die Wohnraumbindung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die besagt, dass eine Wohnung oder ein Gebäude nur an bestimmte Personenkreise vermietet werden darf, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), das die soziale Wohnraumförderung regelt. Sie ist in der Regel mit der Inanspruchnahme staatlicher Fördergelder für den Bau, die Modernisierung oder den Kauf einer Immobilie verbunden.
Die Wohnraumbindung wird in der Regel für einen festgesetzten Zeitraum im Grundbuch oder einem separaten Verzeichnis eingetragen. Sie sichert das öffentliche Interesse an der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen. Der Vermieter einer gebundenen Wohnung darf nur eine Kostenmiete verlangen, die sich an den tatsächlichen Kosten orientiert und nicht an der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Einhaltung der Vorschriften wird von den zuständigen Wohnungsämtern überwacht. Eine Verletzung der Wohnraumbindung kann zu Bußgeldern oder zur Rückforderung der Fördergelder führen. Für die Immobilienbewertungspielt die Wohnraumbindung eine entscheidende Rolle, da sie die Höhe der Mieteinnahmen und die Vermietbarkeit des Objekts einschränkt und somit den Verkehrswert mindert.