Das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ist ein Bundesgesetz, das in Deutschland die soziale Wohnraumförderung regelt. Es trat am 1. Januar 2002 in Kraft und trat an die Stelle des früheren Wohnungsbaugesetzes. Sein Ziel ist es, einkommensschwachen Haushalten durch staatliche Unterstützung den Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Das WoFG legt die Rahmenbedingungen für die Förderung des Neubaus, des Erwerbs oder der Modernisierung von Miet- und Eigentumswohnungen fest.
Das Gesetz regelt unter anderem die Voraussetzungen, die ein Haushalt erfüllen muss, um in den Genuss der Förderung zu kommen, wie die Einkommensgrenzen und die Haushaltsgröße. Die Förderung kann in Form von zinsgünstigen Darlehen, Zuschüssen oder der Übernahme von Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen. Die Bundesländer sind ermächtigt, eigene Förderprogramme zu entwickeln und zu verwalten, die sich an den Vorgaben des WoFG orientieren. Ein zentrales Instrument des WoFG ist die Kostenmiete, die bei öffentlich geförderten Wohnungen angewendet wird, um sicherzustellen, dass die Miete die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet. Für die Immobilienbewertung spielt das WoFG eine Rolle, da es die Mieteinnahmen und die Veräußerungspreise von geförderten Immobilien begrenzt und somit den Ertragswert und Verkehrswert beeinflusst.