Die Kostenmiete ist eine Form der Mietpreisbildung, die in Deutschland für öffentlich geförderte Wohnungen gilt. Sie ist im Gegensatz zur freien Miete nicht vom Markt, sondern von den tatsächlichen Kosten der Immobilie abhängig. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Die Kostenmiete ist für den Vermieter nur so hoch, dass sie die laufenden Aufwendungen für die Immobilie deckt.
Zu den umlagefähigen Kosten gehören die Bewirtschaftungskosten (Grundsteuer, Nebenkosten, Instandhaltungsrücklage), die Kapitalkosten (Zinsen für Fremdkapital) und die kalkulatorischen Kosten. Die genaue Höhe der Miete wird von den zuständigen Behörden überwacht, um sicherzustellen, dass sie die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt. Die Kostenmiete ist ein Instrument der Wohnungspolitik, das bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte sichern soll. Sie ist nicht mit der ortsüblichen Vergleichsmiete vergleichbar, da sie sich ausschließlich an den Herstellungskosten und laufenden Kosten des Gebäudes orientiert. Für die Immobilienbewertung spielt die Kostenmiete eine wichtige Rolle, da sie die Höhe der Einnahmen und somit den Ertragswert der Immobilie begrenzt.