Eine Sonderumlage ist eine einmalige Zahlung, die von den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erhoben wird, um unvorhergesehene oder besonders hohe Kosten zu decken, die nicht aus der Instandhaltungsrücklage finanziert werden können. Sie ist in der Regel auf der Eigentümerversammlung zu beschließen, wenn dringende Instandsetzungs– oder Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum notwendig sind, für die die vorhandenen Rücklagen nicht ausreichen.
Die rechtliche Grundlage für die Erhebung einer Sonderumlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Ein Beschluss über die Umlage muss von der Mehrheit der stimmberechtigten Eigentümer gefasst werden. Die Höhe der Sonderumlage richtet sich nach dem im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteil der jeweiligen Wohnung. Typische Beispiele für Maßnahmen, die eine Sonderumlage erfordern, sind eine aufwendige Dachsanierung nach einem Sturm, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Beseitigung eines erheblichen Bauschadens. Eine Sonderumlage kann für Käufer einer Eigentumswohnung eine unerwartete finanzielle Belastung darstellen. Daher ist es ratsam, sich vor dem Kauf über die Höhe der angesparten Instandhaltungsrücklage und geplante Maßnahmen zu informieren.